Abgeltungssteuer Grundlagen – Eine leicht verständliche Erklärung und Beispiele aus der Praxis!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 23.08.2022
Die Redaktion erklärt Ihnen die Abgeltungssteuer einfach, praxisnah und mit Beispielen
Abgeltungssteuer: der Steuersatz beträgt 25 %, hinzugerechnet werden 5,5 % Solidaritätszuschlag (vorgesehen bis 2021) und ggf. 8 % oder 9 % Kirchensteuer!
Sie haben Einnahmen aus Dividenden, Optionsgeschäften, Termingeschäften, Wertpapiergeschäften, Zertifikaten oder Zinsen? Dann ist die Abgeltungssteuer für Sie von Bedeutung! Grundsätzlich ist die Abgeltungssteuer der Lohnsteuer sehr ähnlich, denn Sie entsteht bereits beim Zufluss der Kapitalerträge und wird in der Regel auch direkt von Bank oder Online-Broker von den Einnahmen abgezogen. Die Abgeltungssteuer ist seit dem 1.1.2009 in Kraft. Alle oben genannten Geschäfte, die vor diesem Stichtag begonnen wurden, sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen, dafür aber von anderen Steuern.
Erklärung: Das ist die Abgeltungssteuer!
Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer heißt eigentlich Kapitalertragssteuer und alle Regelungen zu dieser Steuer finden sich im EStG (Einkommenssteuergesetz). Für die Abgeltungssteuer liefert der Gesetzgeber dort unter anderem folgende Erklärung:
„(1) Schuldner der Kapitalertragsteuer ist in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7b und 8 bis 12 sowie Satz 2 der Gläubiger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. In diesem Zeitpunkt haben in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 bis 4 sowie 7a und 7b der Schuldner der Kapitalerträge, jedoch in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 die für den Verkäufer der Wertpapiere den Verkaufsauftrag ausführende Stelle im Sinne des Satzes 4 Nummer 1, und in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 die die Kapitalerträge auszahlende Stelle den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen.“
Das beantwortet die wichtige Frage „Was ist Abgeltungssteuer?“ leider gar nicht, außer vielleicht für einen erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Deswegen hat die Aktiendepot-Redaktion für Sie wichtige Fragen, Erklärungen, Antworten und Beispiele rund um die Abgeltungssteuer zusammengestellt. Von der Abgeltungssteuer sind sowohl Einkommenssteuerpflichtige Personen als auch Körperschaften betroffen, also zum Beispiel Firmen, Vereine oder Stiftungen. Abgeltungssteuer wird die Kapitalertragssteuer deswegen genannt, weil mit dem Abzug bereits alle Steuerschulden auf Kapitalerträge abgegolten, dass heißt erledigt sind.
Diese Erträge fallen in jedem Fall unter die Abgeltungssteuer: Einnahmen aus Dividenden, Optionsgeschäften, Termingeschäften, Wertpapiergeschäften, Zertifikaten oder Zinsen. Es gibt, wie bei jedem Gesetz, eine Reihe von Ausnahmen.
Nicht jeder erwirtschaftete Euro fällt auch sofort unter die Abgeltungssteuer. Es gelten folgende Freibeträge:
1) 801 € für Ledige
2) 1.602 € für gemeinsam veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
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Praxis-Beispiele für die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer: sie hat einen festen Steuersatz, er beträgt 25 Prozent. Darauf wird aktuell noch der obligatorische Solidaritätszuschlag und bei Kirchensteuerpflichtigen auch immer die Kirchensteuer aufgeschlagen. Hier drei Beispiele für die Berechnung der Abgeltungssteuer:
1) Ohne Kirchensteuer: Steuersatz 26,375 %
2) Mit 8 % Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg): Steuersatz 28,375 %
3) Mit 9 % Kirchensteuer (alle übrigen Bundesländer): 28,625 %
Wer einen niedrigeren Steuersatz hat als das entsprechende Beispiel wird durch die Abgeltungssteuer nicht benachteiligt. Möglicherweise zu viel entrichtete Steuern können im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zurückgeholt werden.
Abgeltungssteuer: 2009 hat sich viel verändert
Abgeltungssteuer bei Aktienverkauf
Ob für Aktienverkäufe oder andere Wertpapierverkäufe Abgeltungssteuer anfällt, hängt davon ab, wann die Aktien oder Wertpapiere erworben wurden. Fand der Kauf vor dem 1.1.2009 statt, so sind die Verkaufserlöse nicht automatisch von der Abgeltungssteuer betroffen. Für diese Geschäfte gilt die vorherige gesetzliche Regelung: falls zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr lag, entstand ein Veräußerungsgewinn, der steuerpflichtig war. Falls zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr lag, waren die Erträge nicht steuerpflichtig. Die vorherige Kapitalertragssteuer funktionierte also auch im Sinne einer Anti-Spekulationssteuer. Alle Erträge mussten allerdings mit dem persönlichen Steuersatz plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer versteuert werden. Da seit dem 31.12.2008 mehr als ein Jahr vergangen ist, ist der Verkauf von alten Aktienbeständen steuerfrei.
Abgeltungssteuer bei Aktien
Der Kauf und Verkauf von Aktien sind Wertpapiergeschäfte, wie Sie im EStG aufgeführt sind. Deswegen fallen die Erträge aus Geschäften mit Aktien grundsätzlich unter die Abgeltungssteuer beziehungsweise Kapitalertragssteuer.
Abgeltungssteuer bei Fonds
Die steuerlichen Vorschriften rund um Fonds und Fondsanteile sind sehr komplex. Der Verkauf von Fondsanteilen ist in der Regel steuerpflichtig, natürlich nur wenn die Fondsanteile gewinnbringend verkauft wurden. Auf focus.de erfahren Sie im Artikel „Abgeltungssteuer: Worauf Fondsanleger achten müssen“ mehr.
Abgeltungssteuer bei Verlusten
Eine Kapitalertragssteuer wie die deutsche Abgeltungssteuer kann auch positive Nebeneffekte haben, zum Beispiel bei verlustträchtigen Börsengeschäften. Zugegebenermaßen ein unerfreulicher Fall, immerhin können aber – auch hier wieder im Rahmen der Steuererklärung – Verluste mit Gewinnen gegengerechnet werden. Es können allerdings nur Gewinne und Verluste aus der selben Art von Geschäften verrechnet werden, zum Beispiel Wertpapierverluste mit Wertpapiergewinnen, nicht aber beispielsweise Zinsgewinne mit Aktienverlusten. Auf der Webseite der Unternehmensberatung pwc erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
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Abgeltungssteuer: oft eine Frage für Fachleute
Weil die gesetzlichen Grundlagen für die Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) sehr komplex und vielschichtig sind, kann im Einzelfall eine Beratung von Fachleuten notwendig sein. Diese ist leider im Regelfall kostenpflichtig, kann sich aber insbesondere bei größeren Depotvolumen schnell lohnen. Für Privatanleger bieten sich als Anlaufstelle zum Beispiel Steuerberater oder die Verbraucherzentralen an:
- Steuerberater mit besonderer Expertise zur Abgeltungssteuer finden Sie zum Beispiel mit dem Suchbegriff „Steuerberater Abgeltungssteuer„
- Hilfreich ist auch der Artikel „Steuer ABC: Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?“ beim Lohnsteuerhilfeverein
Unser Fazit zur Abgeltungssteuer
- Was ist die Abgeltungssteuer? mit der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge besteuert
- Kapitalertragssteuer = Abgeltungssteuer: mit der Erklärung des Gesetzgebers können Laien nichts anfangen
- Beispiele für Abgeltungssteuer: Erträge aus Dividenden, Optionsgeschäften, Termingeschäften, Wertpapiergeschäften, Zertifikaten oder Zinsen sind betroffen
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Wichtige Tipps für Ihr Aktiendepot
Grundlagen
- Frage geklärt: So lohnt sich ein Aktiendepot für Kleinanleger!
- Aktiendepot ohne Mindesteinlage: das ist oft keine gute Idee!
- Wollen Sie mit dem Aktienhandel online beginnen?
- Wie funktioniert der Aktienhandel überhaupt?
Praktische Tipps
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- Aktiendepot umschreiben: das müssen Sie bedenken!
- Frage geklärt: Was ist die Abgeltungssteuer?
Gut zu wissen!
- Gebühren im Aktiendepot: vielfach unterschätzt, oft zu hoch!
- Aktien kaufen: wie geht das denn?
- Günstige Depotgebühren: oft sträflich vernachlässigt!
- Wie funktionieren Aktien überhaupt?
- Wo und wie kann ich Aktien kaufen?